2.1 Publizieren
2.1.1 Open Access an der RWTH Aachen University
Die RWTH Aachen University ermutigt ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, ihre Forschungsergebnisse im Sinne der Open-Access-Bewegung zu publizieren und unterstützt die Umsetzung des Open-Access-Modells gemäß der Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen vom 22. Oktober 2003. Durch das Open-Access-Publizieren werden die Forschungsergebnisse der RWTH Aachen University weltweit sichtbar, leichter auffindbar und dadurch besser zitierbar. Daher wird die Veröffentlichung in begutachteten Open-Access-Zeitschriften sowie die zeitnahe Sekundärpublikation möglichst aller Veröffentlichungen auf dem Publikationsserver der RWTH Publications empfohlen.
(s. Open-Access-Policy)
Der Dokumentenserver RWTH Publications bietet an, kostenfrei und professionell nach dem Open Access Modell online zu publizieren. Jede Publikation erhält eine stabile Adressierung (DOI), ist weltweit sichtbar und zuverlässig zitierbar.
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2.1.1.1 Erstveröffentlichung
Bei der Erstveröffentlichung werden Ihre Beiträge direkt open access veröffentlicht und erhalten einen DOI (Digital Object Identifier). Dieser Weg bietet sich für folgenden Beiträge an:- Prüfungsschriften
- Reports
- Tagungs-, Konferenzbände
- Präsentationen
- Forschungsdaten
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2.1.1.2 Zweitveröffentlichung (Self Archiving)
a. Klassische Zweitveröffentlichung
Bei einer Zweitveröffentlichung (Self Archiving) steht Autorinnen und Autoren von wissenschaftlichen Beiträgen in Sammelwerken (Periodika und Sammlungen, die mindestens zweimal jährlich erscheinen) seit dem 1. Januar 2014 ein einfaches Nutzungsrecht zur Veröffentlichung ihres Beitrages im Internet zu (vgl. § 38 Abs. 4 UrhG). Allerdings müssen die wissenschaftlichen Publikationen mindestens zur Hälfte aus Forschungstätigkeiten bestehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert worden sind (DFG, BMBF, EU oder andere Drittmittel sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen).
- Voraussetzungen:
- Wenn der Verlag es gestattet, kann das PDF im Verlagslayout erscheinen, ansonsten ein PDF in akzeptierter Manuskriptversion.
- Koautorenschaft: Wie bei allen anderen Nutzungsarten auch, muss eine Autorin oder ein Autor die Zustimmung von den beteiligten Koautorinnen und Koautoren einholen, wenn das Zweitveröffentlichungsrecht wahrgenommen werden wird.
- Quellenangabe: Die Originalpublikation ist in der Manuskriptversion zu nennen. Hier sind bei einigen Verlagen spezielle Formulierungen vorgegeben.
- Prüfen Sie Ihren Verlagsvertrag nach der genauen Formulierung, die z.B. "räumlich uneingeschränkt", "ausschließlich" oder "exklusiv" sein können. Weiterhin ist es auch lohnenswert in der sogenannten Sherpa Romeo nachzusehen. Dort sind die gängigen Konditionen für eine Zweitveröffentlichung zahlreicher Verlage hinterlegt.
b. Zeitschriftenartikel aus Open-Access-Journals
Bei Zeitschriftenartikeln aus Open-Access-Journals ist eine parallele Bereitstellung auf RWTH Publications vorgesehen.
Dabei werden Open-Access-Artikel mit einer Open Content-Lizenz unmittelbar auf RWTH Publications unter Angabe der entsprechenden Lizenz bereitgestellt. Die Volltexte werden auf dem Server der RWTH gehostet und ein spezifischer generierter DOI garantiert eine permantente und stabile Adressierung des Artikels auf RWTH Publications.
(s. 2.4 Standardisierte Open Content-Lizenzen)
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2.1.2 Zwei Vorgehensweisen zum Bereitstellen eines Volltextes
2.1.2.1 Bei noch nicht eingetragenen Publikationen
- Wählen Sie den Menüpunkt „Submit / Publizieren und Eintragen“ und anschließend eine für Ihren Beitrag passende Dokumentart.
- Füllen Sie das vorgegebene Formular aus, wie im Punkt 3.3 Publizieren und Eintragen beschrieben.
- Laden Sie Ihren Beitrag (bei Textpublikationen im PDF-Format) bzw. Ihre Forschungsdaten über die Upload-Funktion („Please upload your full text“) hoch, die ebenfalls am Ende des Formulars angeboten wird.
- Klicken Sie den Autorenvertrag bzw. die Erklärung zur Rechteeinräumung am Ende des Formulars an. Die UB akzeptiert Autorenverträge in Schriftform (ausgedruckt und unterschrieben im Original) oder in elektronischer Form. Autorenverträge in elektronischer Form müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet sein oder mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur, die mit einem Zertifikat der DFN-PKI (s. Anleitung) erstellt wurde . Bitte beachten Sie, dass wir aus rechtlichen Gründen keine Autorenverträge annehmen dürfen, die nur mit einer einfachen elektronischen Signatur oder einer eingescannten Unterschrift versehen sind.
- Autorenvertrag / Authors agreement: Universitätsbibliothek, Abteilung Services zum wissenschaftlichen Publizieren
- Erklärung zur Rechteeinräumung / Entitlement: Universitätsbibliothek, Abteilung Forschungsdaten
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2.1.2.2 Bei bereits eingetragenen Publikationen
- Suchen Sie den Datensatz in RWTH Publications und öffnen Sie diesen in der Detailanzeige.
- Klicken Sie unten rechts den Link "Submit fulltext" an.
- Es öffnet sich ein E-Mail-Programm. Bitte fügen Sie die Dateien (bei Textpublikationen das PDF-Dokument) als Anhang an und schicken es an die bereits voreingestellte E-Mail Adresse. Falls bereits Absprachen mit Verlagen getroffen worden sind oder Nachfragen beantwortet wurden, können Sie uns diese beifügen.
- Für jeden Volltext, der veröffentlicht werden soll, benötigen wir einen Autorenvertrag bzw. im Falle von Forschungsdaten die Erklärung zur Rechteeinräumung. Die UB akzeptiert Autorenverträge in Schriftform (ausgedruckt und unterschrieben im Original) oder in elektronischer Form. Autorenverträge in elektronischer Form müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet sein oder mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur, die mit einem Zertifikat der DFN-PKI (s. Anleitung) erstellt wurde . Bitte beachten Sie, dass wir aus rechtlichen Gründen keine Autorenverträge annehmen dürfen, die nur mit einer einfachen elektronischen Signatur oder einer eingescannten Unterschrift versehen sind.
- Autorenvertrag / Authors agreement: Universitätsbibliothek, Abteilung Services zum wiss. Publizieren
- Erklärung zur Rechteeinräumung / Entitlement: Universitätsbibliothek, Abteilung Forschungsdaten
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2.1.3 Communicated by-Regelung
Um die Qualität zu wahren, ist bei der Veröffentlichung von Prüfungsschriften das Einverständnis der Institutsleiterin oder des Institutsleiters erforderlich (Ausnahmen: Dissertationen und Habilitationen sowie Beiträge, bei denen der Institutsleiter selbst als Verfasser genannt ist). Dazu fügen Sie bitte folgende Formulierung auf der ersten Seite ein: „Communicated by [Name der Institutsleiterin oder des Institutsleiters]“.
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2.1.4 Standardisierte Open Content-Lizenzen
Wir empfehlen Ihnen, standardisierte Open Content-Lizenzen zu verwenden, um die Nutzungsrechte Ihrer Publikation individuell festzulegen. Im Wissenschaftsbereich hat sich die sogenannte CC-Lizenz (Creative Commons) etabliert.
Creative Commons (CC) bietet als Non-Profit-Organisation, vorgefertigte Lizenzverträge an, die als Hilfestellungen für Urheber zur Freigabe rechtlich geschützter Inhalte benutzt werden können. Die CC-Lizenzverträge dürfen von den Urhebern übernommen werden, um z.B. im Text selber darzustellen, was mit den jeweiligen Inhalten geschehen darf und was nicht. Durch CC-Lizenzen geben die Inhaber von Urheber- und Leistungsschutzrechten den Nutzern mehr Freiräume als vom Urheberrechtsgesetz ohnehin schon erlaubt ist. Die aktuelle Version ist 4.0. Konkret kann der Urheber zwischen sechs verschiedenen Standard-Lizenzverträgen auswählen.
Für den Bereich der Forschungsdaten wird häufig die Lizenz CC0 1.0 Universell (CC0 1.0) Public Domain Dedication verwendet. Die Person, die ein Werk mit dieser Lizenz verknüpft hat, hat dieses Werk in der Gemeinfreiheit (Public Domain) zur Verfügung gestellt. In diesem Fall werden weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte verzichtet, wenn dem gesetzlich nichts widerspricht.
Hintergrund ist, dass viele Forschungsdaten (z.B. Messdaten) nicht unter den Urheberschutz fallen (siehe Merkblatt „Urheberrechtlicher Schutz von Forschungsdaten“), der aber die Voraussetzung für die Vergabe eine Lizenz ist.Eine weitere Open Content-Lizenz im Wissenschaftsbereich ist die DPPL (Digital Peer Publishing Lizenz)
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2.2 Publikationslisten
2.2.1 Einbindung der Publikationsnachweise in die zentralen Content-Management-Systeme der Universität
Die Publikationsnachweise von RWTH Publications können in die zentralen Content-Management-Systeme der RWTH eingebunden werden. So können Publikationslisten von Hochschuleinrichtungen oder einzelnen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern homogen in den Webaufritt der jeweiligen Einrichtung/Person integriert werden. Die Quelldaten für die Publikationslisten werden tagesaktuell von der Universitätsbibliothek bereitgestellt und von der Zentralen Hochschulverwaltung, Abteilung 5.1, Webteam, nach den Wünschen der Kunden aufbereitet. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an helpdesk@zhv.rwth-aachen.de.
2.2.2 Search Generator
Der Search Generator ermöglicht das Erstellen von Suchprofilen in Form von URLs, die z.B. in einen Webauftritt eingebunden werden können, um eine bestimmte Suche jederzeit durchzuführen, ohne jedesmal eine Suchmaske auszufüllen. Eine Suche über den Search Generator erlaubt deutlich größere Trefferlisten als eine Suche über die Suchmaske. Für das Erstellen einer Publikationsliste zu einer Einrichtung ist es wichtig, alle Namensformen der jeweiligen Einrichtung im entsprechenden Suchfeld des Search Generators auszuwählen.
Eine detailiierte Anleitung zur Benutzung des Search Generators finden Sie unter: 3. Anwendung und Benutzung.
2.2.3 Publication Analysis
Bei den Normsätzen zu Personen und Einrichtungen wird eine sog. Publication Analysis angeboten. In Form einer Tabelle wird die Anzahl der Publikationen angezeigt, die zu einem bestimmten Dokumenttyp gehören, aufgesplittet nach Peer reviewed, WOS referenced, Open Access, zu einem Projekt gehörend. Die jeweiligen Trefferzahlen sind direkt mit den entsprechenden Ergebnislisten verlinkt.
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2.3 Dokumentieren von Publikationen und unveröffentlichten Dokumenten
2.3.1 Relevant for RWTH reporting = yes
2.3.2 Relevant for RWTH reporting = no
2.3.2.1 Externe Publikationen für eine persönliche Publikationsliste:
Wählen Sie die "Relevant for RWTH reporting = no" und dann als Special Collection "Publication list / Vita", um Ihre Publikationstätigkeit beispielsweise aus früheren Dienstverhältnissen zu dokumentieren und so Ihre eigene Veröffentlichungsliste vollständig zu verwalten und zu exportieren. Ihr Eintrag ist weltweit öffentlich sichtbar.
2.3.2.2 Externe Publikationen für ein an der RWTH koordiniertes Projekt:
Wählen Sie Relevant for RWTH reporting = no und danach die Special Collection "Coordinated Projects", um Veröffentlichungen für Ihr koordiniertes Projekt / Grant einzutragen. Das sind z.B. externe Beiträge zu einem von der RWTH herausgegebenen und veröffentlichten Konferenzband. So können Sie die zum Projekt zugehörenden Publikationen vollständig verwalten und exportieren. Ihr Eintrag ist weltweit öffentlich sichtbar.
2.3.2.3 Public Reference:
Über die Auswahl Relevant for RWTH reporting = no und die Special Collection "Public Reference" können Metadaten zu unveröffentlichten Konferenzpräsentationen, Prüfungsarbeiten und dgl. eingetragen werden.
2.3.3 About RWTH
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2.4 Verzeichnung nicht-öffentlicher Bestände von Institutsbibliotheken
Nicht-öffentliche Bestände von Institutsbibliotheken, z.B. Bachelor- und Masterarbeiten, können in RWTH Publications eingetragen werden. Dabei werden die Daten in die sog. "Private Institutscollection" geschrieben, damit sie nur für das Personal des jeweiligen Instituts einsehbar sind.
2.5 Forschungsdaten
Forschungsdaten (z.B. Versuchsdaten und dgl.) können in RWTH Publications als Datasets eingetragen werden. Diese Datasets werden mit den zugehörigen Publikationsnachweisen verlinkt, so dass auf Publikation und Daten an EINER Stelle zugegriffen werden kann.
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