Die RWTH Aachen ermutigt ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, ihre Forschungsergebnisse im Sinne der Open Access-Bewegung zu publizieren und unterstützt die Umsetzung des Open Access-Modells gemäß der Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen. Durch das Open Access Publizieren werden die Forschungsergebnisse der RWTH Aachen weltweit sichtbar, leichter auffindbar und dadurch besser zitierbar. Daher wird die Veröffentlichung in begutachteten Open Access-Zeitschriften sowie die zeitnahe Sekundärpublikation möglichst aller Veröffentlichungen auf dem Publikationsserver der RWTH Publications empfohlen. s. Open-Access-Policy
1. Open Access an der RWTH Aachen
Mit RWTH Publications können Sie kostenfrei und professionell nach dem Open Access Modell online publizieren. Jede Publikation erhält eine stabile Adressierung (DOI), ist weltweit sichtbar und zuverlässig zitierbar.
Der Dokumentenserver RWTH Publications bietet sich an für:
1.1 Erstveröffentlichung:
Bei der Erstveröffentlichung: oder dem "Goldenen Weg" werden Ihre Beiträge direkt open access veröffentlicht und erhalten einen DOI (Digital Object Identifier). Dieser Weg bietet sich an für folgenden Beiträge an:- Prüfungsschriften
- Reports
- Tagungs-, Konferenzbände
- Präsentationen
- Zeitschriftenartikel:
Open Access-Zeitschriften erheben ebenso wie klassische Zeitschriften häufig Autorengebühren (Article Processing Charge / APC / Author Fee / Publikationsgebühr). Diese Kosten können meist seitens der Fakultät oder im Rahmen einer Projektförderung bezahlt werden. Bitte prüfen Sie diese Möglichkeiten vorab.
Durch institutionelle Mitgliedschaften der UB können bei einigen Verlagen ein Discountpreise gelten und somit die Publikationsgebühren reduzieren.
1.2 Zweitveröffentlichung (Self Archiving):
Bei einer Zweitveröffentlichung (Self Archiving) stehen Autorinnen und Autoren von wissenschaftlichen Beiträgen in Sammelwerken (Periodika und Sammlungen, die mindestens zweimal jährlich erscheinen) seit dem 1. Januar 2014 ein einfaches Nutzungsrecht zur Veröffentlichung ihres Beitrages im Internet zu (vgl. § 38 Abs. 4 UrhG). Allerdings müssen die wissenschaftlichen Publikationen mindestens zur Hälfte aus Forschungstätigkeiten bestehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördertet worden sind (DFG, BMBF, EU oder andere Drittmittel sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen).
- Voraussetzungen:
- Wenn der Verlag es gestattet, kann das PDF im Verlagslayout erscheinen, ansonsten in der akzeptierten Manuskriptversion.
- Koautorenschaft: Wie bei allen anderen Nutzungsarten auch, muss ein Autor die Zustimmung von etwaigen Koautoren einholen, wenn er das Zweitveröffentlichungsrecht wahrnehmen will.
- Quellenangabe: Die Originalpublikation ist in der Manuskriptversion zu nennen. Hier sind bei manchen Verlagen spezelle Formulierungen vorgegeben.
- Prüfen Sie Ihren Verlagsvertrag nach der genauen Formulierung, die z.B. "räumlich uneingeschränkt", "ausschließlich" oder "exklusiv" sein können. Weiterhin ist es auch lohnenswert in der sogenannten SHERPA/ROMEO-Liste nachzusehen. Dort sind die gängigen Konditionen zahlreicher Verlage hinterlegt.
1.3. Publikation von Forschungsdaten:
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2. Vorgehensweise
Es gibt zwei verschiedene Vorgehensweisen:
2.1 Bei noch nicht eingetragenen Publikationen:
- Wählen Sie den Menüpunkt „Submit / Publizieren und Eintragen“ und anschließend eine für Ihren Beitrag passende Dokumentart
- Füllen Sie das vorgegebene Formular aus, wie im Punkt 2 „Publizieren und Eintragen“ beschrieben
- Laden Sie Ihren Beitrag (im PDF-Format) über die Upload-Funktion („Please upload your full text“) hoch, die ebenfalls am Ende des Formulars angeboten wird
- Klicken Sie den Autorenvertrag am Ende des Formulars an. Diesen drucken Sie bitte aus und senden ihn unterschrieben via Hauspost an uns (Universitätsbibliothek, Abt. Services zum wiss. Publizieren)
2.2 Bei bereits eingetragenen Publikationen:
- Suchen Sie sich den Datensatz heraus
- Klicken Sie unten rechts den Link "Submit fulltext" an.
- Es öffnet sich ein Mailfenster. Bitte fügen Sie das PDF-Dokument als Anhang an und leiten es an uns weiter. Falls bereits Absprachen mit Verlagen getroffen worden sind oder Nachfragen beantwortet wurden, können Sie uns diese beifügen.
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3. Communicated by-Regelung
Um die Qualität zu wahren, ist das Einverständnis des Institutsleiters erforderlich (Ausnahmen: Dissertationen und Habilitationen sowie Beiträge, bei denen der Institutsleiter selbst als Verfasser genannt ist). Dazu fügen Sie bitte folgende Formulierung auf der ersten Seite ein: „Communicated by [Name des Institutsleiters]“.
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4. Standardisierte Open Content-Lizenzen
Wir empfehlen Ihnen, standardisierte Open Content-Lizenzen zu verwenden, um die Nutzungsrechte Ihrer Publikation individuell festzulegen. Im Wissenschaftsbereich hat sich die sogenannte CC-Lizenz (Creative Commons) etabliert.
Creative Commons (CC) bietet als Non-Profit-Organisation, vorgefertigte Lizenzverträge an, die als Hilfestellungen für Urheber zur Freigabe rechtlich geschützter Inhalte benutzt werden können. Die CC-Lizenzverträge dürfen von den Urhebern übernommen werden, um z.B. im Text selber darzustellen, was mit den jeweiligen Inhalten geschehen darf und was nicht. Durch CC-Lizenzen geben die Inhaber von Urheber- und Leistungsschutzrechten den Nutzern mehr Freiräume als vom Urheberrechtsgesetz ohnehin schon erlaubt. Die aktuelle Version ist 4.0 und konkret kann der Urheber zwischen sechs verschiedenen Standard-Lizenzverträge auswählen.
Für den Bereich der Forschungsdaten wird häufig die Lizenz CC0 1.0 Universell (CC0 1.0) Public Domain Dedication verwendet. Die Person, die ein Werk mit dieser Lizenz verknüpft hat, hat dieses Werk in der Gemeinfreiheit (Public Domain) zur Verfügung gestellt. In diesem Fall werden weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte verzichtet, wenn dem gesetzlich nichts widerspricht.
Eine weitere Open Content-Lizenz im Wissenschaftsbereich ist die DPPL (Digital Peer Publishing Lizenz)
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