2.1 Open Access an der RWTH Aachen University
Die RWTH Aachen University ermutigt ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, ihre Forschungsergebnisse im Sinne der Open-Access-Bewegung zu publizieren und unterstützt die Umsetzung des Open-Access-Modells gemäß der Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen vom 22. Oktober 2003. Durch das Open-Access-Publizieren werden die Forschungsergebnisse der RWTH Aachen weltweit sichtbar, leichter auffindbar und dadurch besser zitierbar. Daher wird die Veröffentlichung in begutachteten Open-Access-Zeitschriften sowie die zeitnahe Sekundärpublikation möglichst aller Veröffentlichungen auf dem Publikationsserver der RWTH Publications empfohlen.
(s. Open-Access-Policy)
Der Dokumentenserver RWTH Publications bietet an, kostenfrei und professionell nach dem Open Access Modell online zu publizieren. Jede Publikation erhält eine stabile Adressierung (DOI), ist weltweit sichtbar und zuverlässig zitierbar.
2.1.1 Erstveröffentlichung
Bei der Erstveröffentlichung: werden Ihre Beiträge direkt open access veröffentlicht und erhalten einen DOI (Digital Object Identifier). Dieser Weg bietet sich für folgenden Beiträge an:- Prüfungsschriften
- Reports
- Tagungs-, Konferenzbände
- Präsentationen
- Zeitschriftenartikel aus Open-Access-Journals und die parallele Bereitstellung auf RWTH Publications:
Mit einer Open Content-Lizenz versehene Open-Access-Artikel können unmittelbar auf RWTHp bereitgestellt werden.
(s. 4. Standardisierte Open Content-Lizenzen) - Forschungsdaten
2.1.2 Zweitveröffentlichung (Self Archiving)
Bei einer Zweitveröffentlichung (Self Archiving) steht Autorinnen und Autoren von wissenschaftlichen Beiträgen in Sammelwerken (Periodika und Sammlungen, die mindestens zweimal jährlich erscheinen) seit dem 1. Januar 2014 ein einfaches Nutzungsrecht zur Veröffentlichung ihres Beitrages im Internet zu (vgl. § 38 Abs. 4 UrhG). Allerdings müssen die wissenschaftlichen Publikationen mindestens zur Hälfte aus Forschungstätigkeiten bestehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert worden sind (DFG, BMBF, EU oder andere Drittmittel sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen).
- Voraussetzungen:
- Wenn der Verlag es gestattet, kann das PDF im Verlagslayout erscheinen, ansonsten ein PDF in akzeptierter Manuskriptversion.
- Koautorenschaft: Wie bei allen anderen Nutzungsarten auch, muss eine Autorin oder ein Autor die Zustimmung von den beteiligten Koautorinnen und Koautoren einholen, wenn das Zweitveröffentlichungsrecht wahrgenommen werden wird.
- Quellenangabe: Die Originalpublikation ist in der Manuskriptversion zu nennen. Hier sind bei einigen Verlagen spezielle Formulierungen vorgegeben.
- Prüfen Sie Ihren Verlagsvertrag nach der genauen Formulierung, die z.B. "räumlich uneingeschränkt", "ausschließlich" oder "exklusiv" sein können. Weiterhin ist es auch lohnenswert in der sogenannten Sherpa Romeo nachzusehen. Dort sind die gängigen Konditionen für eine Zweitveröffentlichung zahlreicher Verlage hinterlegt.
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2.2 Zwei Vorgehensweise zum Bereitstellen eines Volltextes
2.2.1 Bei noch nicht eingetragenen Publikationen
- Wählen Sie den Menüpunkt „Submit / Publizieren und Eintragen“ und anschließend eine für Ihren Beitrag passende Dokumentart
- Füllen Sie das vorgegebene Formular aus, wie im Punkt 2 „Publizieren und Eintragen“ beschrieben
- Laden Sie Ihren Beitrag (bei Textpublikationen im PDF-Format) bzw. Ihre Forschungsdaten über die Upload-Funktion („Please upload your full text“) hoch, die ebenfalls am Ende des Formulars angeboten wird
- Klicken Sie den Autorenvertrag bzw. die Erklärung zur Rechteeinräumung am Ende des Formulars an. am Ende des Formulars an. Drucken Sie dieses Dokument bitte aus und senden es unterschrieben via Hauspost an die UB.
- Autorenvertrag / Authors agreement: Universitätsbibliothek, Abteilung Services zum wiss. Publizieren
- Erklärung zur Rechteeinräumung / Entitlement: Universitätsbibliothek, Abteilung Forschungsdaten
2.2.2 Bei bereits eingetragenen Publikationen
- Suchen Sie den Datensatz in RWTH Publications und öffnen Sie diesen in der Detailanzeige.
- Klicken Sie unten rechts den Link "Submit fulltext" an.
- Es öffnet sich ein E-Mail-Programm. Bitte fügen Sie die Dateien (bei Textpublikationen das PDF-Dokument) als Anhang an und schicken es an uns die bereits voreingestellt E-Mail Adresse. Falls bereits Absprachen mit Verlagen getroffen worden sind oder Nachfragen beantwortet wurden, können Sie uns diese beifügen.
- Für jeden zu veröffentlichen Volltext benötigen wir einen Autorenvertrag. Bitte senden Sie uns diesen unterschrieben zu.
- Autorenvertrag / Authors agreement: Universitätsbibliothek, Abteilung Services zum wiss. Publizieren
- Erklärung zur Rechteeinräumung / Entitlement: Universitätsbibliothek, Abteilung Forschungsdaten
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2.3 Communicated by-Regelung
Um die Qualität zu wahren, ist bei der Veröffentlichung von Prüfungsschriften das Einverständnis der Institutsleiterin oder des Institutsleiters erforderlich (Ausnahmen: Dissertationen und Habilitationen sowie Beiträge, bei denen der Institutsleiter selbst als Verfasser genannt ist). Dazu fügen Sie bitte folgende Formulierung auf der ersten Seite ein: „Communicated by [Name der Institutsleiterin oder des Institutsleiters]“.
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2.4 Standardisierte Open Content-Lizenzen
Wir empfehlen Ihnen, standardisierte Open Content-Lizenzen zu verwenden, um die Nutzungsrechte Ihrer Publikation individuell festzulegen. Im Wissenschaftsbereich hat sich die sogenannte CC-Lizenz (Creative Commons) etabliert.
Creative Commons (CC) bietet als Non-Profit-Organisation, vorgefertigte Lizenzverträge an, die als Hilfestellungen für Urheber zur Freigabe rechtlich geschützter Inhalte benutzt werden können. Die CC-Lizenzverträge dürfen von den Urhebern übernommen werden, um z.B. im Text selber darzustellen, was mit den jeweiligen Inhalten geschehen darf und was nicht. Durch CC-Lizenzen geben die Inhaber von Urheber- und Leistungsschutzrechten den Nutzern mehr Freiräume als vom Urheberrechtsgesetz ohnehin schon erlaubt. Die aktuelle Version ist 4.0 und konkret kann der Urheber zwischen sechs verschiedenen Standard-Lizenzverträge auswählen.
Für den Bereich der Forschungsdaten wird häufig die Lizenz CC0 1.0 Universell (CC0 1.0) Public Domain Dedication verwendet. Die Person, die ein Werk mit dieser Lizenz verknüpft hat, hat dieses Werk in der Gemeinfreiheit (Public Domain) zur Verfügung gestellt. In diesem Fall werden weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte verzichtet, wenn dem gesetzlich nichts widerspricht.
Hintergrund ist, dass viele Forschungsdaten (z.B. Messdaten) nicht unter den Urheberschutz fallen (siehe Merkblatt „Urheberrechtlicher Schutz von Forschungsdaten“), der aber die Voraussetzung für die Vergabe eine Lizenz ist.Eine weitere Open Content-Lizenz im Wissenschaftsbereich ist die DPPL (Digital Peer Publishing Lizenz)
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