Update 1. Rahmenbedingungen authored by Susanne Vering's avatar Susanne Vering
......@@ -25,7 +25,8 @@ Im Rektor-Rundschreiben vom 27.05.2008‚ Publikationen der RWTH Aachen (A 2008-
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<h2>1. Login</h2>
<h2>1. Nutzungsbedingungen und Prozesse</h2>
<h3>1.1. Login</h3>
<p>Zur Nutzung aller Funktionen von RWTH Publications wird die persönliche TIM-Kennung mit dem zugehörigen Passwort benötigt. Die Kennung besteht aus zwei Buchstaben sowie 6 Ziffern.
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<h2>2. Was ist eine „Veröffentlichung“ im Sinne der RWTH Publications?</h2>
<h3>2.1 Allgemeines</h3>
<h3>1.2. Was ist eine „Veröffentlichung“ im Sinne der RWTH Publications?</h3>
<h4>1.2.1 Allgemeines</h4>
<p>Der Publikationsserver der RWTH Publications enthält ausschließlich Veröffentlichungen der RWTH Aachen. Sowohl bei Veröffentlichungen in Schrift, als auch bei solchen in Ton und Bild, müssen unsere Mitarbeiter nachvollziehen können, dass eine Veröffentlichung vorliegt. Somit bildet die Angabe eines zitierfähigen Dokuments die Basisvoraussetzung für die Aufnahme in die Datenbank.</p>
<h3>2.2 Die Voraussetzungen im Einzelnen</h3>
<h4>I. Art der Arbeit:</h4>
<h4>1.2.2 Die Voraussetzungen im Einzelnen</h4>
<h5>I. Art der Arbeit:</h5>
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<li>Wissenschaftliche Arbeit</li>
<li>Verwaltungsdokument der Hochschule</li>
<li>Veröffentlichung des AStA</li>
<li>O.ä.</li>
</ol>
<h4>II.Inhaltlich kann es sich handeln um</h4>
<h5>II.Inhaltlich kann es sich handeln um</h5>
<ol>
<li>Wort</li>
<li>Bild</li>
<li>Ton</li>
<li>Kombination von 1, 2, oder 3</li>
</ol>
<h4>III. Nachvollziehbarkeit der Veröffentlichung</h4>
<h5>III. Nachvollziehbarkeit der Veröffentlichung</h5>
<ol>
<li>Zitierfähiges Dokument:
<ul>
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</ol>
</li>
</ol>
<h4>IV. Der Umfang des Dokuments ist unerheblich.</h4>
<h4>V. Datenträger</h4>
<h5>IV. Der Umfang des Dokuments ist unerheblich.</h5>
<h5>V. Datenträger</h5>
<ol>
<li>Papier</li>
<li>Mikrofiche</li>
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<h2>3. Was sind „RWTH-Angehörige“ im Sinne der RWTH Publications?</h2>
<h3>1.3. Was sind „RWTH-Angehörige“ im Sinne der RWTH Publications?</h3>
<p>RWTH-Angehörige sind natürliche Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis an einer oder mehreren Einrichtungen der RWTH stehen. Maßgeblich sind die Bestimmungen der Grundordnung der RWTH Aachen (§ 3). <a href="http://www.rwth-aachen.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaaaaoyzq">Amtliche Bekanntmachung RWTH Aachen University Nr. 2015/137</a></p>
<a href="https://git.rwth-aachen.de/JOIN2-RWTHp/Leitfaden/-/wikis/home#rwth-publications"><p align="right"><i>nach oben</i></p></a>
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<h2>4. Was Sie eintragen können?</h2>
<h3>1.4. Was Sie eintragen können?</h3>
<p>Die Auswahlliste der Dokumenttypen zeigt an, welche Arten von Dokumenten eingetragen werden können. Bitte beachten Sie, dass nicht jede Meldung für Redaktion und Öffentlichkeit sichtbar sein soll/wird.
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<h2>5. Freischaltung eines Eintrags</h2>
<h3>1.5. Freischaltung eines Eintrags</h3>
Die Freischaltung und damit verbundene Sichtbarkeit für die Öffentlichkeit setzt Folgendes voraus:
<h3>5.1 „Relevant for RWTH reporting“</h3>
<h4>1.5.1 „Relevant for RWTH reporting“</h4>
<p>Nur Beiträge, die diesen Status aufweisen, sind für die Redaktion sichtbar und werden geprüft. Achten Sie daher bitte sorgfältig auf diese Zuordnung.</p>
<h3>5.2 Die beteiligte Person ist Hochschulangehörige(r)</h3>
<h4>1.5.2 Die beteiligte Person ist Hochschulangehörige(r)</h4>
<p>Grundsätzlich muss mindestens eine der beteiligten Personen Angehörige der RWTH sein. Dies gilt auch, wenn der Beitrag während der Hochschulzugehörigkeit einer der beteiligten Personen erstellt und zur Publikation eingereicht, aber erst nach ihrem Weggang veröffentlicht wurde. Solche Beiträge können ebenfalls eingetragen werden.
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Darüber hinaus ist es möglich, hochschulfremde Beiträge einer oder eines RWTH-Angehörigen einzutragen. Dazu wird der Status „Relevant for RWTH reporting = no“ ausgewählt. Um dies den Mitarbeiter der UB kenntlich zu machen, tragen Sie in das Feld „Internal note to library staff“ das Wort „extern“ ein.</p>
<h3>5.3 Die Arbeit wurde nachweisbar veröffentlicht</h3>
<h4>1.5.3 Die Arbeit wurde nachweisbar veröffentlicht</h4>
<p>Bitte vergewissern Sie sich vor dem Eintragen, dass Ihre Beiträge tatsächlich veröffentlicht wurden. Verlagsmeldungen, die vorab über einen Erscheinungstermin informieren, entsprechen nicht immer den späteren Tatsachen.</p>
<h3>5.4 Nicht freigeschaltet werden:</h3>
<h4>1.5.4 Nicht freigeschaltet werden:</h4>
<ul>
<li>Beiträge, die keinen wissenschaftlichen Inhalt aufweisen</li>
<li>unveröffentlichte Beiträge</li>
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<h2>6. Dublettenprüfung</h2>
<h3>1.6. Dublettenprüfung</h3>
<p>Eine sogenannte Dublettenprüfung erspart Ihnen und uns unnötige Arbeit. Prüfen Sie daher bitte vor dem Eintragen, welche Beiträge bereits gemeldet wurden. Beinhaltet die Eingabe einen Identifier, erfolgt diese Prüfung direkt und automatisch während der Dateneingabe.
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Die Dublettenprüfung wird am besten über den Titel oder über einzelne möglichst spezielle Wörter aus dem Titel durchgeführt, ggf. in Kombination mit einer Person oder dem Erscheinungsjahr. Beachten Sie, dass einrichtungsübergreifende Beiträge bereits gemeldet worden sein könnten. Nicht immer sind darin alle beteiligten Institutskennziffern automatisch angegeben.</p>
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<h2>7. Relevant for RWTH reporting: yes/no</h2>
<h3>1.7. Relevant for RWTH reporting: yes/no</h3>
<p>Alle wissenschaftlichen Veröffentlichungen im Sinne der RWTH Publications sind „Relevant for RWTH Publications“. Diese Einträge werden von Seiten der UB redigiert und freigeschaltet. Wählen Sie hierzu also „yes“.
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Alle anderen Dokumente werden als nicht relevant, also „no“, eingestuft. Diese Beiträge können dann für Ihre interne Dokumentenverwaltung genutzt werden. Eine redaktionelle Prüfung erfolgt nicht.</p>
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<h2>2. Rechtliche Rahmenbedingungen</h2>
<h3>2.1. Policy</h3>
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